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Von ossiu am 28.02.08

"Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme"

So heißt es nun also, unser aller neues Grundrecht nach dem Beschluss der Karlsruher Verfassungsrichter. Und sagt doch eigentlich nur: "Meine Festplatte gehört mir!"

Nix für ungut: Dass nun auch der PC unter das Post- und Fernmeldegeheimnis fällt, und dass die Unverletzbarkeit der Wohnung sich auch auf den darin befindlichen Rechner bezieht, ist eine gute, richtige und wichtige Klarstellung der obersten Richter gegenüber den politischen Spürhunden und Wadenbeissern aller Couleur. Dass es Ausnahmen, bei Mord und Totschlag geben muss und soll ist auch verständlich. Aber das unsägliche NRW-Verfassungsschutzgesetz des ehemaligen "Zukunftsministers" von Kohls Gnaden und heutigen NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers ist damit erstmal genauso vom Tisch, wie die Online-Schnüffel-Phantasien Schäubles. Und das ist auch gut so.

Doch wie schon beim letzten "neuen" Grundrecht, dem Recht auf "informationelle Selbstbestimmung", das dem Volkszählungsurteil zu Grunde lag, sei auch nun wieder eine Frage erlaubt: Liebe Richter, könnten Sie neue Grundrechte nicht mal wieder so einfach und klar formulieren, wie die alten? "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Also: "Die persönlichen Daten eines Menschen sind unantastbar und unterliegen dem besonderen Schutz des Grundgesetzes."

Geht doch. Und wäre sogar den Betreibern sozialer Netzwerke und anderen, denen die Daten Dritter anvertraut werden, verständlich.